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Kurschatten

 

Die Fortbildung „Zum Recht am eigenen Bild“ läuft zäh. Einer der Beispielfälle handelt von einem Foto, aufgenommen an einem strahlenden Herbsttag in der bunten Allee eines Kurparks, veröffentlicht in einer überregionalen Zeitung. Es zeigt im Vordergrund ein innig verbundenes lustwandelndes Paar. Der abgebildete Mann hatte die Zeitung auf Schadensersatz verklagt, denn erstens sei sein Recht am eigenen Bild verletzt worden und zweitens habe sich seine Frau von ihm getrennt, nachdem sie das Foto in der Zeitung gesehen habe.
Der Mann verliert, weil die Personen in diesem Fall nur „Beiwerk“ sind.
Als der Referent einen Merksatz zum Mitschreiben ankündigt, platzt es aus Hanno heraus: „Wo viel Kur ist, ist viel Schatten.“

 

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